Informationen zum elektronischen Rezept (E-Rezept)

Das elektronische Rezept (E-Rezept) löst den „rosa Zettel“ ab.

Mit dem E-Rezept werden apothekenpflichtige Arzneimittel ab sofort elektronisch verordnet.

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Ein paar Fakten zum E-Rezept

  • Sie benötigen KEIN Smartphone, müssen sich auch bei keiner App zwingend anmelden.
  • Das E-Rezept wird nicht auf der Chipkarte, sondern in der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI, eine Art Cloud) gespeichert.
  • Das E-Rezept benötigt durch die digitale Signatur keine händische Unterschrift der Ärztin oder des Arztes.
  • Privatrezepte, Betäubungsmittel (BTM-Rezept) oder auch Hilfsmittel können (noch) nicht als E-Rezept erstellt werden.
  • Folgerezepte innerhalb des gleichen Quartals (nach „Einlesen der Chipkarte“) können digital übermittelt werden.
  • Sie können Ihr E-Rezept mit der App digital einlösen und Ihr Medikament in der Apotheke vorbestellen/abholen. Wenn die Apotheke einen Botendienst anbietet, können Sie sich Ihr Medikament nach Hause liefern lassen.
  • Mit der Familienfunktion der E-Rezept-App können Sie die Rezepte Ihrer Kinder oder von Angehörigen verwalten und einlösen.
  • In Notfällen oder bspw. bei Hausbesuchen kann weiterhin ein „normales“ Rezept auf Papier ausgestellt werden.

Sie wollen die E-Rezept-App nutzen?

Für die Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit einer zusätzlichen PIN. Die Karte und die PIN können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen – auch direkt aus der E-Rezept-App heraus. Ob Sie bereits eine NFC-fähige Gesundheitskarte haben, sehen Sie an der sechsstelligen Zugangsnummer.
Die E-Rezept-App gibt’s zum Download in allen gängigen App-Stores. Die App gibt es auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Polnisch.

Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie unter: das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Organspenderegister

Im neuen Organspende-Register können Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende jetzt auch online festgehalten werden. Das Register wird schrittweise aufgebaut. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Zur Sicherheit müssen sich Nutzerinnen und Nutzer mit einem Ausweisdokument mit eID-Funktion identifizieren.

Quelle: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/

Hier geht es zum Register: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/

Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- bzw. Gewebespende kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden.