Informationen zum elektronischen Rezept (E-Rezept)

Das elektronische Rezept (E-Rezept) löst den „rosa Zettel“ ab.

Mit dem E-Rezept werden apothekenpflichtige Arzneimittel ab sofort elektronisch verordnet.

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Ein paar Fakten zum E-Rezept

  • Sie benötigen KEIN Smartphone, müssen sich auch bei keiner App zwingend anmelden.
  • Das E-Rezept wird nicht auf der Chipkarte, sondern in der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI, eine Art Cloud) gespeichert.
  • Das E-Rezept benötigt durch die digitale Signatur keine händische Unterschrift der Ärztin oder des Arztes.
  • Privatrezepte, Betäubungsmittel (BTM-Rezept) oder auch Hilfsmittel können (noch) nicht als E-Rezept erstellt werden.
  • Folgerezepte innerhalb des gleichen Quartals (nach „Einlesen der Chipkarte“) können digital übermittelt werden.
  • Sie können Ihr E-Rezept mit der App digital einlösen und Ihr Medikament in der Apotheke vorbestellen/abholen. Wenn die Apotheke einen Botendienst anbietet, können Sie sich Ihr Medikament nach Hause liefern lassen.
  • Mit der Familienfunktion der E-Rezept-App können Sie die Rezepte Ihrer Kinder oder von Angehörigen verwalten und einlösen.
  • In Notfällen oder bspw. bei Hausbesuchen kann weiterhin ein „normales“ Rezept auf Papier ausgestellt werden.

Sie wollen die E-Rezept-App nutzen?

Für die Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit einer zusätzlichen PIN. Die Karte und die PIN können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen – auch direkt aus der E-Rezept-App heraus. Ob Sie bereits eine NFC-fähige Gesundheitskarte haben, sehen Sie an der sechsstelligen Zugangsnummer.
Die E-Rezept-App gibt’s zum Download in allen gängigen App-Stores. Die App gibt es auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Polnisch.

Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie unter: das-e-rezept-fuer-deutschland.de